Liebe Gewerkschaftsmitglieder!
Bekanntlich tritt das neue, vom Landtag verabschiedete Führungskräftegesetz heute in Kraft.
In diesem Zusammenhang möchte die Gewerkschaft DIRAP ihre Mitglieder daran erinnern, wie wichtig dieses Gesetz ist, da es endlich die Rolle der Führungskraft definiert, diese Funktion auch den Amtsdirektoren zuerkennt und ein System zwischen zweiter und erster Ebene einführt, das dem vieler Regionen, Ministerien und verschiedenen europäischen Einrichtungen ähnelt.
Die verabschiedete Regelung sieht Garantien für die derzeit im Dienst befindlichen Führungskräfte vor, sieht die Möglichkeit vor, diejenigen zu entlohnen, die den Amtsleiter bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung unterstützen, behält das System der Zuständigkeiten zwischen Ämtern und Abteilungen in einem veränderten Zustand bei, indem letzteren bestimmte neue Aufgaben übertragen werden und ein klarerer Rahmen für die Zusammenarbeit/Trennung zwischen Politik und Verwaltung geschaffen wird.
Die nachstehend wiedergegebenen FAQs wurden dank der Diskussionen mit qualifizierten Mitgliedern auf der Grundlage der Fragen erstellt, die bisher von einigen Mitgliedern eingegangen sind. Wir werden so bald wie möglich Informations- und Fortbildungsveranstaltungen in Hinblick auf den wichtigen Termin der Erneuerung des Landesverwaltungsvertrags organisieren , bei dessen Ausarbeitung sich die Gewerkschaft für die besten Bedingungen für diejenigen einsetzen wird, die tagtäglich Verantwortung übernehmen und für die Bevölkerung arbeiten.
In diesem Zusammenhang empfehle ich den Mitgliedern, bei ihren engsten Kollegen für eine neue Mitgliedschaft zu werben, da es nach wie vor die Absicht dieser Gewerkschaft ist, nicht nur derzeitige und künftige Führungskräfte einzubeziehen, sondern auch Beamte, die in der Gewerkschaft eine Quelle qualifizierter Informationen, Studienmöglichkeiten, die ständige Gelegenheit zur Konfrontation mit den einzelnen Führungsebenen und ein Mentoring durch gesicherte Informationen über Karrieremöglichkeiten finden können
FAQ
1) Was sieht das neue Gesetz über die Verwaltung des öffentlichen Dienstes der Provinz vor?
Das Gesetz legt den Titel des Verwalters in der Landesverwaltung fest. Es ist in zwei Bereiche unterteilt (ähnlich wie es derzeit bei den Abschnitten A und B des Registers der Führungskräfte der Fall ist): erster Bereich (Generalsekretär, Generaldirektor, Direktoren und Leiter von Abteilungen und Bereichen) und zweiter Bereich (Büro- und Schulleiter).
Die Schaffung des Titels war notwendig, weil es bisher keine endgultige Anerkennung der Führungskräften im Provinzsystem gab, sondern nur Beamte, die für die Strukturen zuständig waren, ohne jeglichen Schutz im Falle einer Beendigung des Amtes aus irgendeinem Grund. Nach dem neuen Gesetz behält eine Führungskraft, die (auch aus persönlichen Gründen) ausscheidet, für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren das Gehalt der neuen Qualifikation, bevor sie wieder als Beamter eingestellt wird.
2) Für welche Stellen gilt das neue Gesetz?
Das neue Gesetz gilt für die Leiter und Führungskräfte der Autonomen Provinz Bozen, ihrer Organe, der Landesbehörden und der anderen öffentlichen Einrichtungen, die von der Provinz abhängig sind oder deren Regelungen in die eigene oder übertragene Gesetzgebungskompetenz der Provinz fallen, mit Ausnahme der Leiter und Führungskräfte der staatlichen Schulen und des Gesundheitsdienstes des Landesgesundheitsamtes.
3) Wer erwirbt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Befähigung zur Geschäftsführung?
Der Erwerb der Führungsqualifikation wird mit Inkrafttreten des Gesetzes durch ein besonderes Auswahlverfahren erfolgen. In der ersten Phase der Anwendung erwerben alle in den Sektionen A, B und C des Registers der Führungskräfte eingetragenen Führungskräfte und angehenden Führungskräfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes eine Führungsposition innehaben, automatisch die neue Qualifikation einer Führungskräftsposition der ersten (Sektion A) bzw. zweiten (Sektionen B und C) Stufe. Eine Bewerbung oder Auswahl ist nicht erforderlich.
4) Was wird mit den bestehenden Terminen geschehen?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden bestehende Ernennungen von Führungskräften automatisch für einen Zeitraum von drei Jahren (Abteilungsdirektionen) und vier Jahren (Bürodirektionen) bestätigt und können nach Ablauf der Amtszeit - wie auch jetzt noch - mit einer einfachen positiven Bewertung verlängert werden.
5) Welche Vergütung erhalten die "neuen" Führungskräfte?
Führungskräfte und Manager haben Anspruch auf ein Gehalt, das sich aus einem Grundgehalt (dem so genannten Grundgehalt), das nach Führungskategorien gestaffelt ist, einem nach der Führungsposition gestaffelten Positionsgehalt (ähnlich dem derzeitigen Koeffizientensystem) und einem Leistungsgehalt sowie Zulagen für zusätzliche Positionen zusammensetzt. Der genaue Betrag wird durch den nächsten Tarifvertrag festgelegt. Bis zum Abschluss des Tarifvertrags erhalten die Führungskräfte weiterhin ihre derzeitigen Bezüge. Für den neuen Vertrag sind im Landeshaushalt für 2022 4,5 Mio. EUR und bei vollständiger Umsetzung 9 Mio. EUR vorgesehen.
6) Wie sind die Aussichten für stellvertretende Direktoren?
Die bestehenden Stellen der stellvertretenden Direktoren werden bis zum Ablauf ihrer Amtszeit bestätigt. Daher wird es in unmittelbarer Zukunft keine Diskontinuität geben. Künftig sieht das Gesetz neben wichtigen (auch wirtschaftlichen) Aufwertungsmöglichkeiten, wie z.B. hohe Professionalität, für die besten Beamten und Funktionäre auch die Möglichkeit vor, dass der Amtsleiter durch einen sogenannten "ersten Mitarbeiter" unterstützt wird. "erster Mitarbeiter" "erster Assistent", mit der Möglichkeit, die Unterzeichnung von Maßnahmen zu delegieren. Die tatsächliche Vertretung bei Abwesenheit oder Verhinderung erfolgt durch den leitenden Angestellten (vertikal) oder durch einen anderen Büroleiter aus derselben Abteilung (horizontal).
Antonio Lampis
Präsident DIRAP