Dirap

Die neuen ASTAT-Daten zum öffentlichen Dienst in Südtirol rücken das Thema der Arbeitsorganisation in den öffentlichen Verwaltungen erneut in den Mittelpunkt. Zum 31. Dezember 2024 sind im öffentlichen Dienst 51.144 Personen beschäftigt, 67,3% davon sind Frauen. In der Landesverwaltung arbeiten 12.388 Personen; von diesen sind 58,1% Pendlerinnen und Pendler. Unter den Führungskräften der Landesverwaltung steigt der Anteil der Pendlerinnen und Pendler auf 58,9%. Bozen bestätigt sich als wichtigster Anziehungspunkt der Pendlerströme.

Für die DIRAP – Gewerkschaft der Führungskräfte und leitenden Beamtinnen und Beamten bestätigen diese Daten die Notwendigkeit, die Instrumente der organisatorischen Flexibilität und insbesondere die Inanspruchnahme von Smart Working zu stärken. Nicht nur zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sondern auch aufgrund der wachsenden strategischen Bedeutung agiler Arbeitsformen in einem geopolitischen Kontext tiefgreifender Energiekrisen.

In diesem Zusammenhang kann die Reduktion nicht zwingend notwendiger Wege zwischen Wohn- und Arbeitsort durch klar geregelte Formen des Smart Working auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Effizienz eine sinnvolle Entscheidung darstellen. Das von ASTAT gezeichnete Bild ist daher nicht nur statistischer Natur, sondern auch ein organisatorischer und politischer Hinweis. In einem Land, in dem das Pendeln die öffentliche Arbeit so deutlich prägt, bedeutet die Investition in Flexibilität und modernere Arbeitsmodelle, die öffentliche Verwaltung nachhaltiger und widerstandsfähiger gegenüber den Herausforderungen der Gegenwart zu machen.

Wer das vollständige Dokument einsehen möchte, findet es auf der ASTAT-Website unter: Öffentlich Bedienstete - 2024 | Publikationen und verschiedene Statistiken diverser Themen

Podiumsdiskussion vom 12. März 2026 in Bozen

Am 12. März 2026 fand in Bozen die von der Gewerkschaft DIRAP organisierte Podiumsdiskussion „Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand und Rechnungshof“ statt. Die Veranstaltung bot eine wichtige Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der Neuerungen vorzunehmen, die mit dem sogenannten Foti-Gesetz (Gesetz Nr. 1/2026) eingeführt wurden und tiefgreifende Auswirkungen auf das Kontrollsystem des Rechnungshofes sowie auf die Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand der öffentlich Bediensteten haben.

Die Veranstaltung, an der sich über 250 Personen sowohl in Präsenz als auch online beteiligten, ermöglichte eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer Reform von besonderer Tragweite. Aus den Beiträgen der namhaften Referentinnen und Referenten ging hervor, dass sich die aktuelle Lage noch immer in einem fortlaufenden Wandel und Anpassungsprozess befindet.

In seiner Einführung betonte der DIRAP-Präsident, Claudio Calè, dass das Thema der Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand keineswegs nur Fachleute betreffe, sondern ganz konkret die Qualität des Verwaltungshandelns, die Entscheidungszeiten, die öffentlichen Investitionen und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger beeinflusse. Er hob hervor, wie wichtig es sei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und Entscheidungsfähigkeit zu wahren, und unterstrich, dass Verantwortung ein Element guter Verwaltung sein müsse und nicht zu einer Lähmung des Handelns führen dürfe. In diesem Sinne wollte DIRAP einen ernsthaften, ausgewogenen und nicht ideologisch geprägten Reflexionsraum schaffen, in der Überzeugung, dass Verantwortung ein Wert bleiben müsse, jedoch so ausgestaltet werden solle, dass Verwaltungshandeln ermöglicht und nicht entmutigt werde.

An der Veranstaltung nahmen die Landesrätin für Personal Magdalena Amhof, der Generaldirektor Alexander Steiner sowie die UNADIS-Generalsekretärin Barbara Casagrande teil. Unter den Referenten waren der Präsident der Rechtsprechungssektion für Emilia-Romagna des Rechnungshofes, Vittorio Raeli, Prof. Avv. Luigi Balestra, ordentlicher Professor für Zivilrecht an der Universität Bologna, Prof. Guido Rivosecchi, ordentlicher Professor für Verfassungsrecht an der Universität Padua, und Antonello Lirosi, Rechtsanwalt der Kanzlei Gianni & Origoni. Die Schlussfolgerungen wurden dem Generalsekretär der Autonomen Provinz Bozen, Eros Magnago, anvertraut.

Das vollständige Video der Veranstaltung ist unter folgendem Link verfügbar:
https://youtu.be/E5FAiKfmtiY?si=pR-RhYkEdHFpgGjM

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DIRAP – Gewerkschaft der Führungskräfte und leitenden Bediensteten der öffentlichen Verwaltung Südtirols – organisiert am 12. März 2026, von 14.30 bis 17.30 Uhr, im Ansitz Maria Heim (Neustifter Weg Nr. 5, Bozen) einen Runden Tisch zur Haftung für Schäden zulasten der öffentlichen Hand und zur Rolle des Rechnungshofes, mit besonderem Augenmerk auf die Neuerungen, die durch das Gesetz Nr. 1/2026 eingeführt wurden.

Die Veranstaltung bietet Führungskräften und Funktionärinnen/Funktionären der öffentlichen Verwaltung eine Gelegenheit zur Vertiefung und zum Austausch über ein Thema, das zwar technisch erscheinen mag, aber ganz konkret die Handlungsfähigkeit der Verwaltungen und die Qualität der für die Bürgerinnen und Bürger erbrachten Dienstleistungen beeinflusst.

Die Veranstaltung soll Führungskräften sowie Beamtinnen und Beamten der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit zur Vertiefung und zum Austausch über ein Thema von großer praktischer Relevanz bieten, das sich unmittelbar auf die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen und damit auf die Qualität der den Bürgerinnen und Bürgern erbrachten Dienstleistungen auswirkt.

An der Podiumsdiskussion werden Richterinnen und Richter des Rechnungshofes, Universitätsprofessorinnen und -professoren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Führungskräfte und Beamtinnen und Beamte des öffentlichen Dienstes teilnehmen.

„Diesen Austausch zu fördern, ist von zentraler Bedeutung“, unterstreicht Claudio Calè, DIRAP-Präsident. „Als Gewerkschaft wollen wir nicht nur Schutz bieten, sondern auch konkrete Unterstützung bei Themen, die die tägliche Arbeit unmittelbar betreffen. Die Vermögenshaftung ist nicht nur eine technische Materie: Die Regeln besser zu kennen bedeutet, effizienter, mit mehr Ruhe und qualitativer zu arbeiten – im Interesse der Verwaltungen und der Bürgerinnen und Bürger.“

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incontroBozen, 7.Jänner 2026 – Am 7. Jänner fand ein Treffen zwischen dem DIRAP, der Gewerkschaft der Führungskräfte im öffentlichen Dienst, und der Landesrätin für Personal Magdalena Amhof statt. Dabei hat die Gewerkschaft die Aufnahme der Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags beantragt. An dem Treffen nahm auch der Ressortdirektor, Günther Burger, teil.

Im Rahmen des Gesprächs hat der DIRAP – vertreten durch den Präsidenten Claudio Calè, den Vizepräsidenten Matteo Zanovello sowie die Vorstandsmitglieder Peter Kasal und Georg Pircher – die Notwendigkeit einer stärkeren wirtschaftlichen und beruflichen Aufwertung der Führungskräfte hervorgehoben. Konkret wurden die Anpassung der Grundgehälter der Amtsdirektorinnen und -direktoren sowie die Anerkennung der Dienstalterserfahrung gefordert. Zudem sprach sich der DIRAP für ein ziel- und ergebnisorientiertes Bewertungssystem mit gleichzeitiger Reduzierung bürokratischer Belastungen, für eine Anpassung der Essensgutscheine sowie für die Anerkennung der Vergütungsanreize im Vergabewesen auch für Führungskräfte in der Funktion des RUP aus.

Landesrätin Amhof zeigte sich offen für die vorgebrachten Anliegen und signalisierte ihre Bereitschaft, die Verhandlungen so bald wie möglich aufzunehmen. Der DIRAP bewertet das Treffen als wichtigen ersten Schritt und wird die weitere Entwicklung des Dialogs aufmerksam verfolgen sowie seine Mitglieder laufend informieren.

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