Liebe Gewerkschaftsmitglieder,
Mit großer Genugtuung gebe ich bekannt, dass der Verwaltungsvertrag im heutigen Amtsblatt der Region Trentino - Südtirol veröffentlicht wurde.
https://bollettino.regione.taa.it/pdf/I-II/2023/35/S3/S3352301195288.pdf
Nachfolgend haben wir einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt und weitere Informationen werden über die Facebook-Seite https://www.facebook.com/profile.php?id=100083451096465 kommuniziert, deren Verfolgung ich Ihnen sehr empfehlen möchte.
In Kürze wird eine Versammlung einberufen, auch um einige kleinere, aber notwendige Satzungsänderungen in Übereinstimmung mit der allgemeinen Gesetzgebung über Gewerkschaften vorzunehmen. Der Vorstand beabsichtigt, die Möglichkeit einer Mitgliedschaft (mit einigen offensichtlichen Besonderheiten) auch für unsere Rentner vorzuschlagen.
Antonio Lampis
Präsident DIRAP
FAQ NEUER VERTRAG FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE
Ab wann gilt der neue Vertrag?
Der neue Vertrag tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Wie hoch ist das neue Gehalt?
(siehe Tabellen im Anhang zum Vertrag)
Wann erhalte ich mein neues Gehalt?
Das Gehalt nach dem neuen Vertrag wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gezahlt. Die tatsächliche Auszahlung muss jedoch die Anpassung des Gehaltscomputerprogramms durch die Personalabteilung abwarten (voraussichtlich bis Ende des Jahres). Bis zu dieser Anpassung erhält die Führungskraft weiterhin ihr bisheriges Gehalt. Nach der Anpassung des Gehaltsverzeichnisses wird die Personalabteilung die Differenz ausgleichen.
Muss ich weiterhin stempeln?
Mit Artikel 10 wurde der Grundsatz der Eigenverantwortung der Führungskraft in Abhängigkeit von der Erreichung der Ziele eingeführt, der eine flexible Arbeitsverpflichtung (keine längeren Arbeitszeiten) von mindestens 40 Stunden pro Woche vorsieht.
Die Führungskraft muss nur zweimal am Tag stempeln: zu Beginn des Teils des Arbeitstages, an dem er/sie an seinem/ihrem Hauptarbeitsort arbeitet (einmal beim Betreten und einmal beim Verlassen). Zeitstempel sind nicht bearbeitbar. Das Ein- und Ausstempeln von Mittags- und Kaffeepausen entfällt.
Kann ich im Smart Working weiterarbeiten?
Ja, in Artikel 10 Absatz 4 des neuen Vertrags werden die derzeitigen Regelungen für intelligentes Arbeiten beibehalten. Es ist nicht notwendig, neue Einzelverträge abzuschließen.
Werde ich weiterhin Stunden nachholen können?
Mit dem neuen Vertrag gibt es keinen Stundensaldo mehr. Alle Stunden, die über die 40 Stunden der neuen Verpflichtung hinausgehen, können nicht nachgeholt oder als Überstunden bezahlt werden.
Werde ich weiterhin Essensgutscheine erhalten?
Ja, Sie erhalten weiterhin Essensgutscheine an Tagen, an denen Sie mindestens sechs Stunden im Dienst sind (nicht bei Smart Working).
Wie viele Urlaubstage erhalte ich?
Die Anzahl und die Regelung der Urlaubstage bleiben unverändert (30 Arbeitstage für diejenigen, die fünf Tage pro Woche arbeiten). Die einzige Änderung besteht darin, dass die Inanspruchnahme von Urlaub durch den Vorgesetzten nicht mehr der vorherigen Genehmigung durch den direkten Vorgesetzten unterliegt, sondern nur noch der Mitteilung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es in der besonderen Verantwortung des Vorgesetzten liegt, seinen normalen Urlaub so zu planen, zu organisieren und zu nutzen, dass die Kontinuität der Tätigkeit im Hinblick auf die dienstlichen Erfordernisse gewährleistet ist.